Wir sind geimpft
Seit 31.Oktober 2022 gilt bundesweit: Betreten von Zahn- sowie Arztpraxen ausschließlich nur mit FFP2 Maske.
Die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung wird zum 2. Februar 2023 aufgehoben. Das bedeutet, dass für die Mitarbeitenden in der Praxis keine Maskenpflicht mehr besteht. Es sind allerdings weiterhin corona-spezifische Regelungen des Infektionsschutzgesetzes zu beachten, das heißt, dass für die Patienten noch bis einschließlich 7. April 2023 eine FFP2-Maskenpflicht besteht.
Bitte schenken Sie uns hier Ihre Rücksichtnahme!
Ihr Nordzahn-Team