Wir sind geimpft

Seit 31.Oktober 2022 gilt bundesweit: Betreten von Zahn- sowie Arztpraxen ausschließlich nur mit FFP2 Maske.

 

Die SARS-CoV-2-Arbeits­schutzverordnung wird zum 2. Februar 2023 aufgehoben. Das bedeutet, dass für die Mitarbeitenden in der Praxis keine Maskenpflicht mehr besteht. Es sind allerdings weiterhin corona-spezifische Regelungen des Infektions­schutz­gesetzes zu beachten, das heißt, dass für die Patienten noch bis einschließlich 7. April 2023 eine FFP2-Maskenpflicht besteht.

 

Bitte schenken Sie uns hier Ihre Rücksichtnahme!

 

Ihr Nordzahn-Team